Integrationsteam ohne BR??? (BEM)

hackenberger, Wednesday, 23.05.2012, 16:45 (vor 4378 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

schaue auch einmal alles unter A-Z zum Thema BEM an!

Auch diesen Beitrag:
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Das geht alle Arbeitnehmer an!

Dort findest Du u.a.
Integrationsteam
Eine wichtige Voraussetzung für die Einrichtung eines BEM sind die Bildung von Integrationsteams. Diesen Integrationsteams sollten Vertreter/ Vertreterinnen des Arbeitgebers, des Betriebs- oder Personalrates und die Schwerbehindertenvertretung als ständige Mitglieder angehören und je nach Fall externer Sachverstand hinzugezogen werden. Hierin besteht im Schrifttum zum § 84 Abs. 2 SGB IX weitgehende Einigkeit. Dieses Integrationsteam könnte das eigentliche BEM entwickeln.

Weiter wäre eine BV zum Thema auch sinnvoll, damit es eine einheitliche Regelung über den möglichen Ablauf gibt und es dort eben nicht nach Nasenfaktor geht. Der BR kann diese auch notfalls per Einigungsstelle erzwingen, da es ein Thema der erzingbaren Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 BetrVG ist.

Die SchwbV kann es ggf. auch für Schwerbehinderte und Gleichgestellte in der IntV § 83 SGB IX regeln.


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