Integrationsteam ohne BR??? (BEM)
» ... und ich als SBV sollte auch die Namen derer bekommen, welche über 6 Wochen fehlen, da sie ja von Behinderung bedroht sein könnten.
Hallo Diana,
diese Begründung ist so nicht ganz richtig, da es in § 84 Abs. 2 SGB IX nicht den Begriff "von Behinderung bedroht" gibt. Die SBV hat nur gesetzliches Informationsrecht bei schwerbehinderten und gleichgestellen behinderten Beschäftigten, nicht aber bei behinderten Beschäftigten ohne Gleichstellung.
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Viele Grüße
Doris