Informationspflicht des AG bei Vorruhestandsangeboten (Allgemeines)
Hallo zusammen,
hier eine Frage die wohl nicht eindeutig gehandhabt wird
Hat der AG die Pflicht die SBV davon zu unterrichten wenn Gleichgestellte bzw Schwerbehinderte , vielleicht sogar Menschen mit einem GdB, eine Vorruhestandsreglung angeboten bekommen.
Hier ist ein Intressenausgleich Sozialplan vorhanden
Der AG redet sich immer raus indem er sagt die SBV sei ja informiert da sie ja immer bei BR Sitzungen dbei sei und somit ja dann von erfahren würde.
Ich soll wahrscheinlich auch dazu gehören, bin SBV, habe aber nicht die Absicht mein Mandat vorzeitig nieder zu legen.
Wie ist euere Meinung>