Arbeitsplatz einrichten (Hilfsmittel)

Jürgen aus Porta, NRW, Thursday, 19.07.2012, 18:01 (vor 4305 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard:-P

» » also, verständlich ist hier das Handeln des SB nicht.

Was meinst du mit SB (schwerbehindeter) >


» Hier sofort auch den BA-Schwb § 98 SGB IX mit einbinden und an sein
» Pflichten erinnern und auch, was im drohen kann (Bußgeld § 156 1Abs.1 SGB
» IX) wenn er diesen Pflichten nicht unverzüglich nachkommt.

Habe keinen BA-Schwb. Unser letzte PS war es.Nach seiner Entlassung habe ich gleich drum gebeten einen neuen zu benennen,was bis jetzt nicht geschehen ist.ich vermute das es der neue PS werden soll.

»
» Aber bitte, auch um den BR nicht zu verprellen, ihn höflich und sachlich
» mit einbinden und für sich und den Schwerbehinderten gewinnen.
»
Ist alles schon geschehen . Der BR und ich arbeiten sehr gut zusammen. Steht auch voll hinter mir und dem Schwerbehinderten.Er sagte zu mir : Frag doch mal in deinen Forum nach, was es für Möglichkeiten gibt.

» Jürgen/Koll. Ihr seht hier wie wichtig es ist, dass man sich als SchwbV
» auch im BetrVG auskennen muss/sollte.

Habe mich auch schon auf ein solches Seninar angemeldet.
Vielen Dank für deine schnelle und wie immer Gute, und ausführliche Antwort.

--
Gruß
Jürgen


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