Arbeitsplatz einrichten (Hilfsmittel)
Hallo Bernhard
» » also, verständlich ist hier das Handeln des SB nicht.
Was meinst du mit SB (schwerbehindeter) >
» Hier sofort auch den BA-Schwb § 98 SGB IX mit einbinden und an sein
» Pflichten erinnern und auch, was im drohen kann (Bußgeld § 156 1Abs.1 SGB
» IX) wenn er diesen Pflichten nicht unverzüglich nachkommt.
Habe keinen BA-Schwb. Unser letzte PS war es.Nach seiner Entlassung habe ich gleich drum gebeten einen neuen zu benennen,was bis jetzt nicht geschehen ist.ich vermute das es der neue PS werden soll.
»
» Aber bitte, auch um den BR nicht zu verprellen, ihn höflich und sachlich
» mit einbinden und für sich und den Schwerbehinderten gewinnen.
»
Ist alles schon geschehen . Der BR und ich arbeiten sehr gut zusammen. Steht auch voll hinter mir und dem Schwerbehinderten.Er sagte zu mir : Frag doch mal in deinen Forum nach, was es für Möglichkeiten gibt.
» Jürgen/Koll. Ihr seht hier wie wichtig es ist, dass man sich als SchwbV
» auch im BetrVG auskennen muss/sollte.
Habe mich auch schon auf ein solches Seninar angemeldet.
Vielen Dank für deine schnelle und wie immer Gute, und ausführliche Antwort.
--
Gruß
Jürgen