Arbeitsplatz einrichten (Hilfsmittel)

hackenberger, Thursday, 19.07.2012, 18:15 (vor 4305 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo,

» Was meinst du mit SB (schwerbehinderter) >
Sorry, SB = SachbearbeiterIn der Personalstelle

» Hier sofort auch den BA-Schwb § 98 SGB IX mit einbinden und an sein
» Pflichten erinnern und auch, was im drohen kann (Bußgeld § 156 1Abs.1
» SGB IX) wenn er diesen Pflichten nicht unverzüglich nachkommt.

» Habe keinen BA-Schwb. Unser letzte PS war es. Nach seiner Entlassung habe
» ich gleich drum gebeten einen neuen zu benennen, was bis jetzt nicht
» geschehen ist. Ich vermute dass es der neue PS werden soll.
Dann fordere den AG auf hier unverzüglich seiner Pflicht aus § 98 SGB IX nachzukommen. So lange bis er keinen Bestellt hat, ist er selbst dann hier in der Pflicht. Also, gehe an den AG, den Geschäftsführer an. Der ist dann hier per Gesetz der Verantwortliche. Das IA könnte eine Feststellungsklage erheben, siehe hierzu aus den Knittel-Kommentar § 98 Rn 6.

» Ist alles schon geschehen. Der BR und ich arbeiten sehr gut zusammen.
» Steht auch voll hinter mir und dem Schwerbehinderten. Er sagte zu mir : Frag
» doch mal in deinen Forum nach, was es für Möglichkeiten gibt.
Das hört sich zum einen gut an, macht aber auch etwas betroffen, denn ein BR sollte seine Rechte und Pflichten kennen.

» Jürgen/Koll. Ihr seht hier wie wichtig es ist, dass man sich als SchwbV
» auch im BetrVG auskennen muss/sollte.
»
» Habe mich auch schon auf ein solches Seminar angemeldet.
Das ist doch super! Schlage aber auch dem BR einmal vor, dass dieser ein BRM auch noch im SGB IX schult, denn es scheint ja, nach diesen Aussagen bedarf zu bestehen.

» Vielen Dank für deine schnelle und wie immer Gute, und ausführliche
» Antwort.
Bitte, wie immer gerne! ;-)


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