grundlose Versetzung... (BEM)

hackenberger, Wednesday, 25.07.2012, 21:45 (vor 4314 Tagen) @ hackenberger

Hallo Silke,

Eine BEM-Maßnahme ist und kann nie eine Versetzung sein. Der AG muss also IMMER eine formelle Versetzung ggf machen. Hier dann auch die Mitbestimmung des BR vollumfänglich sowie bei Schwerbehinderten den § 95 Abs 2 SGB IX beachten.

Wenn hier ein Ratio Maßnahme erfolgen soll, so ist auch hier das BetrVG und ggf SGB IX zu beachten.


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