grundlose Versetzung... (BEM)
Hallo Silke,
Eine BEM-Maßnahme ist und kann nie eine Versetzung sein. Der AG muss also IMMER eine formelle Versetzung ggf machen. Hier dann auch die Mitbestimmung des BR vollumfänglich sowie bei Schwerbehinderten den § 95 Abs 2 SGB IX beachten.
Wenn hier ein Ratio Maßnahme erfolgen soll, so ist auch hier das BetrVG und ggf SGB IX zu beachten.