Was passiert beim Rücktritt der Personalräte (Gesamt-Konzern-SBV)

Magic, Thursday, 02.08.2012, 09:29 (vor 4307 Tagen)

Zuerst möchte ich mal ein freundliches guten morgen in die Runde geben.

Nun zu meiner Frage, ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen.

Wir haben in unserem Betrieb örtliche Personalräte, den Gesamtpersonalrat und den Hauptpersonalrat, analog dazu die Schwerbehindertenvertretungen.

Bei uns läuft nun eine Wahlanfechtung,was die Wahlen der Personalräte betrifft. Die erste Tendenz zeigt auch,dass dieser Anfechtung stattgegeben wird.
Die Personalräte werden jetzt wohl vor der Urteilsverkündung zurücktreten ,damit sie weiterhin kommissarisch im Amt bleiben können .
Nun die Frage, was passiert mit den Schwerbehindertenvertretungen >
Uns wurde mitgeteilt,dass somit auch sämtliche Schwerbehindertenvertretungen "untergehen",weil ja die "Grundlage ihrer Berechtigung dann nicht mehr existiert".
Ich kann das irgendwie nicht glauben,weil zum Zeitpunkt unserer Wahlen waren diese Personalräte ja noch korrekt im Amt und die Neuwahlen der PR auch erst nach unserem Amtsantritt.

Wir gehen davon aus,dass es so ist,als würde der 5 schwerbehinderte Beschäftigte aus seiner Beschäftigung ausscheiden,wo man dann ja auch im Amt bleibt.

Ich freue mich auf Eure Antworten ;-)

Viele Grüße
Magic

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"Halte Dir jeden Tag dreißig Minuten für Deine Sorgen frei, und in dieser Zeit mache ein Nickerchen."
(Abraham Lincoln, 16. US-Präsident, 1809 - 1865)


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