Was passiert beim Rücktritt der Personalräte (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Friday, 03.08.2012, 10:14 (vor 4306 Tagen) @ Magic

Hallo Magic,

nochmals zur Klarstellung.

Die SchwVn werden fuer die Dauer einer Wahlperiode gewaehlt. Die Voraussetungen fuer die Wahl, die Dauer de Amtszeit und des moeglichen Verlustest des Mandates sind in den §§ 94 & 97 SGB IX abschliessend geregelt. Es kann hier auch nicht wie bei BR/PR die VPSchwb die Aufloesung beschliessen. Wenn diese also zuruecktreten wuerden, wuerden die Stelli nachruecken.

Auch hat weder AG noch BR/PR ein Weisungsrecht!! Foderungen dieser hier koennte man zu Recht als vesuchte Mandatsbehinderung auslegen!!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion