Was passiert beim Rücktritt der Personalräte (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Thursday, 02.08.2012, 11:14 (vor 4307 Tagen) @ albarracin

Hallo,

» die örtlichen SBVen bestehen aus eigenem Recht (§ 94 Abs. 1 Satz 1
» SGB IX) und sind vom Rücktritt der PRe nicht betroffen.
Gleiches gilt für die Stufenvertretungen. Denn ein Rücktritt führt ja nicht dazu, dass es diese nicht mehr gibt. Es werden dann nur neue gewählt. Die Gremien welche zurücktreten führen ja auch bis zur Neuwahl die Geschäfte weiter. Es gibt diese also weiterhin.

Ein Kosntsituierung des GBR erfolgt nur einmal, bei der ERSTEN Bildung dieses. Nach den weiteren BR-Wahlen werden dann nur neue Mitglieder in diese entsandt.

Denn sonst würden wir ja stets auch die Mandate verlieren, wenn die BR/PR Gremien bei den Regelwahlterminen, welche ja vor unsern liegen, neu gewählt werden.

Es ist also bei Euch nun keine andere Situation. Es wird halt nur nicht zu einem Regelwahltermin neu gewählt, sondern zwischen dem Regelwahltermin!

Anders nur, wenn die SchwbV und Stufenvertretungen (wahlen) erfolgreich auch angefochten würden und das Urteil rechtskräftig wäre. Dann müssten auch diese neu gewählt werden.

PS: Die Wahl der SchwbV (örtl.) setzt nicht voraus, dass es einen BR/PR gibt. Es können also sofern die Wahlvoraussetzungen (5 Wahlberechtigte) gegeben ist, auch die SchwbV gewählt werden, in Betrieben OHNE BR/PR.

Anders bei Stufenvertretungen.


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