Was passiert beim Rücktritt der Personalräte (Gesamt-Konzern-SBV)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 02.08.2012, 10:53 (vor 4307 Tagen) @ Magic

Hallo,

die örtlichen SBVen bestehen aus eigenem Recht (§ 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) und sind vom Rücktritt der PRe nicht betroffen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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