Überprüfung der SBV auf Einhaltung Datenschutz (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Friday, 17.08.2012, 13:25 (vor 5178 Tagen) @ morgenröte

Hallo,


Achtung!!

In diesem Zusammenhang ist es ganz wichtig, dass sofern man für die SchwbV keinen eigenen PC hat sondern den "normalen" dienstl. PC mitnutzt, für die SchwbV zumindest ein eigenes Laufwerk einrichtet welches man dann durch Passwort schützt, so dass kein "Dritter" auch nicht den Admin/Netzadmin darauf zugreifen kann.

Denn der betriebliche Datenschutzbeauftragte kann auf den "dienstlichen PC oder Teil des PC" zugreifen.

Betreffend der Akten der SchwbV gilt das Gleiche°.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion