Überprüfung der SBV auf Einhaltung Datenschutz (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo Roland,
alles klar, kein Verstoß!
Wenn der Stelli diesen Ausdruck nun aber Dritten, ohne die Daten zu schwärzen, zur Kenntnis bring, macht dieser sich eines Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz schuldig.
Nach Ende der Vertreung, sollest Du dann sicherstellen, dass der Stelli keine weitere ggf unzulässige Rechte eingeräumt hat. Auch darf der Stelli sich keine Copy des Rechners/Laufwerk erstellen.
Das Thema haben wir hier auch in verschiedenen Beiträgen: [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=8903&page=6&order=time&category=12]"elektronische Schwerbehindertenkartei"[/link] und hier findet man das Thema