Überprüfung der SBV auf Einhaltung Datenschutz (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo Roland,
schönen Urlaub. 
PS: Auch der Stelli darf in der Zeit der Verhinderungsvertretung keinen Dritten Einblick geben, auch nicht dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten!
Diesen ggf. darauf hinweisen, denn sonst können auch dem die o.a. Folgen drohen.
Wobei der betriebliche Datenschutzbeauftragte wissen sollte, dass er kein Recht hat den PC der SchwbV oder BR einzusehen und dass wenn er es trotzdem macht, ihm Folgen drohen könnten.
Falls Du es für notwendig erachtest, solltest Du ggf. vor dem Urlaub mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten noch ein Gespräch führen.