Zutrittsrecht des AG zu Räumen der SBV (Umgang mit Arbeitgeber)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hier nun eine etwas spezielle Anfrage:
Ich bin im Aussendienst eines pharmazeutischen Unternehmens, ordentliches BR Mitglied und SBV. Die BR und SBV Arbeit findet somit zu einem großen Teil im Home-Office statt. Auf Grund meiner Tätigkeit lagere ich auch u.a. Arzneimittelmuster in meinem Büro. Aus dem AMG ( Arzneimittelgesetz) leitet nun der AG das Recht ab, einmal jährlich eine sog "Musterlagerkontrolle" durchzuführen.
Ich möchte diese Ansinnen gerne verweigern, mit Berufung auf das GG, Unverletzlichkeit der Wohnung; und aus Datenschutzgründen wg BR/SBV Arbeit.
Meine Rechtsauffassung wäre, dass das GG das höherwertige Rechtsgut wäre.
Kann leider zu diesem Sachverhalt nichts finden. Arbeitsvertraglich ist übrigens diesbezüglich nichts vereinbart.
Vielen Dank für eine verwertbare Antwort,
liebe Grüße