Zutrittsrecht des AG zu Räumen der SBV (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Wednesday, 29.08.2012, 19:39 (vor 5166 Tagen) @ sedov

Hallo sedov,

» verstehe ich das richtig, dass es nicht optimal, bzw. davon abzuraten ist,
» die Mandatsarbeit der SBV als Teilheimarbeitsplatz auszuüben>
JA!

Auch weil Du dann ja dann nicht für die Koll. im Betrieb während der Regelarbeitszeit für ein persönliches/ 4-Augen-Gespräch erreichbar bist. Denn der AG muss hier diesen nicht gestatten in der Arbeitszeit zu Dir nach Hause zu gehen. Auch ist es ggf für mobilitätseingeschränkte gar nicht möglich.

Somit könntest Du der Mandatsarbeit nicht mehr im Sinne des SGB IX in vollem Umfang nachkommen.

Auch ist idR der Sitz und das SchwbV-Büro damit am Sitz des AG°.


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