Zutrittsrecht des AG zu Räumen der SBV (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Thursday, 23.08.2012, 16:37 (vor 5172 Tagen) @ albarracin

Hallo Ulrich,

ergänzend noch zu albarracin, das Home-Office für Mandatsaufgaben zu nutzen birgt die sehr große Gefahr in sehr große Probleme mit dem Datenschutz zu kommen. Denn es kann stets zu Recht hier die Frage gestellt werden, ist es auszuschließen, dass Unberechtigte z.B. auch Familienangehörige / Bekannte/ Freunde/ Besucher Einsicht in die besonders geschützten Personal/Sozialdaten erlangen/ erlangen können/könnten>> Ein Verstoß gegen den Datenschutz ist eigentlich der einzig mir bekannte Grund, dass einer SchwbV das Mandat entzogen wurde.

Dieses neben möglichen strafrechtlichen Folgen.

Gleiche gilt auch betreffend des BR-Mandates!

Sonst schließe ich mich der Meinung von albarracin voll an! Besonders auch weil Du dass Home-Office ja wegen des Jobs und nicht wegen der Ehrenamtes hast.

PS: Wie kommt eigentlich der Stelli an die Unterlagen, wenn diese bei Dir zu Hause liegen, bei einer Verhinderung von Dir. Zum Beispiel auch bei kurzfristiger Verhinderung durch Krankheit> Wenn hier durch diese Tatsache einem Schwerbehinderten Nachteile oder ein Schaden entsteht, könnte man diese auch als Mandatspflichtverletzung werten, da Du eine Vertretung/ Unterstützung gem SGB IX verhindert hast. Denn solche Unterlagen gehören nicht nach Hause. Es sind die Unterlagen der SchwbV und nicht VPSchwb und daher muss im Falle der Verhinderungsvertretung auch der Stelli Zugriff haben.


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