Zutrittsrecht des AG zu Räumen der SBV (Umgang mit Arbeitgeber)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 23.08.2012, 15:08 (vor 5172 Tagen) @ Ulrich

Hallo,

ich fürchte, daß du mit Deiner Rechtsauffassung auf dem Holzweg bist. Heimarbeitsplätze unterliegen grundsätzlich denselben Regelungen wie Büroarbeitsplätze, soweit ein sachlicher Grund vorliegt. Dies gilt vor allem für den Arbeitsschutz sowie weitere spezielle gesetzliche Anforderungen. Wenn man deinen Gedanken zu Ende denkt, könnte nämlich jeder AG auf die Idee kommen, mit Heimarbeitsplätzen sämtliche Überwachungspflichten und Beteiligungsrechte zB von ASA und/oder BR (oder auch SBV)wie auch Behörden bei der Einrichtung und dem Betrieb von Arbeitsplätzen auszuhebeln.
Deswegen bedarfs es mE auch keiner besonderen arbeitsvertraglichen Regelung über ein grundsätzliches Zutrittsrecht des AG. Ein grundsätzliches Recht des AG ist mE gegeben.
Auch ist dein Rechtsverständnis lückenhaft, wenn Du einfach nur mit dem GG als "Höherwertigem Rechtsgut" argumentierst. Auch für das Zutrittsrecht gibt es Gründe, die sich aus dem GG speisen, zB das Sozialstaatsprinzip (BR, SBV)oder auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Arbeitsschutz).
Selbst für die Sondersituation als SBV greift Deine Argumentation nicht, da sich aus der Mischung von Arbeitsplatz und SBV-Arbeitsraum in keinem Fall ein absolutes Betretungsverbot für den AG ergeben kann. Die Unterlagen können ja schließlich weggeschlossen werden und evtl. Gespräche unterbrochen bzw. vorher beendet werden.
ME kann es in Deinem Fall lediglich um die Modalitäten wie zB Ansagefrist des AG-Zutritts handeln. Ein generelles Zutritsverbot finde ich auf keinen Fall begründbar.

--
&Tschüß

Wolfgang


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