Überleitung einer GmbH in einen Eigenbetrieb, Umwandlung in ein KU (Wahlen)
Hallo Silvia,
irgendwie verwirrend was Du schreibst. Betrieb GMBH 2300 AN wird in Eigenbetrieb 500 AN umgewandelt>
Dann wird es Kommunalunternehmen>
Ist es nicht so, dass hier jetzt 2 eigenständige Betriebe/ Unternehmen zu einem rechtlich neuen Betrieb werden> Also die beiden alten Betriebe/ Unternehmen gehen rechtlich unter und damit dann auch die Mitarbeitervertretungen.
Wenn ja, so ist in den neuen Betrieb/ Unternehmen eine neue SchwbV zu wählen. Es idt hier dann analog zu verfahren wie beim BR.