Überleitung einer GmbH in einen Eigenbetrieb, Umwandlung in ein KU (Wahlen)
Hallo Silvia,
wenn ein Betrieb in einen bestehenden eingegliedert wird in dem eine SchwbV besteht, geht das Mandat des eingegliederten Betrieb verloren. Wenn also hier Betrieb A in Betrieb B eingegliedert wird geht das Mandat A unter sofern es im Betrieb B eine SchwbV gibt. Wird dann aus Betrieb B rechtlich ein neuer Betrieb C, ggf auch noch unter anderem Arbeitsrecht also aus BR wird PR, und der rechtliche Betrieb B geht unter, sind im Betrieb C die Mitarbeitervertretungen neu zu waehlen.
Also hier Betrieb A mit 2300 AN und BR und SchwbV und Betrieb B 500 AN und BR und SchwbV wird zu Betrieb B mit 2800 AN und BR und SchwbV. SchwbV Betrieb A geht unter. Dann wird aus Betrieb B 2800 AN und BR und SchwbV Betrieb C 2800 AN und PR (muss gewähkt werden) und da rechtlich neuer Betrieb ist auch die SchwbV neu zu wählen.