Überleitung einer GmbH in einen Eigenbetrieb, Umwandlung in ein KU (Wahlen)

hackenberger, Sunday, 26.08.2012, 11:30 (vor 5169 Tagen) @ Silvia

Hallo Silvia,

wenn ein Betrieb in einen bestehenden eingegliedert wird in dem eine SchwbV besteht, geht das Mandat des eingegliederten Betrieb verloren. Wenn also hier Betrieb A in Betrieb B eingegliedert wird geht das Mandat A unter sofern es im Betrieb B eine SchwbV gibt. Wird dann aus Betrieb B rechtlich ein neuer Betrieb C, ggf auch noch unter anderem Arbeitsrecht also aus BR wird PR, und der rechtliche Betrieb B geht unter, sind im Betrieb C die Mitarbeitervertretungen neu zu waehlen.

Also hier Betrieb A mit 2300 AN und BR und SchwbV und Betrieb B 500 AN und BR und SchwbV wird zu Betrieb B mit 2800 AN und BR und SchwbV. SchwbV Betrieb A geht unter. Dann wird aus Betrieb B 2800 AN und BR und SchwbV Betrieb C 2800 AN und PR (muss gewähkt werden) und da rechtlich neuer Betrieb ist auch die SchwbV neu zu wählen.


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