Überleitung einer GmbH in einen Eigenbetrieb, Umwandlung in ein KU (Wahlen)
Hallo Bernhard,
» wenn ein Betrieb in einen bestehenden eingegliedert wird in dem eine SchwbV
» besteht, geht das Mandat des eingegliederten Betrieb verloren. Wenn also
» hier Betrieb A in Betrieb B eingegliedert wird geht das Mandat A unter
» sofern es im Betrieb B eine SchwbV gibt.
Meine Überlegung war, ob nicht die SBV des größeren Betriebs A bestehen bleiben kann, auch wenn sie in den Eigenbetrieb B eingegliedert wird>
» Wird dann aus Betrieb B rechtlich
» ein neuer Betrieb C, ggf auch noch unter anderem Arbeitsrecht also aus BR
» wird PR, und der rechtliche Betrieb B geht unter, sind im Betrieb C die
» Mitarbeitervertretungen neu zu waehlen.
Ein kleiner Fehler ist in Deiner Antwort, Betrieb B hat einen Personalrat.
» Also hier Betrieb A mit 2300 AN und BR und SchwbV und Betrieb B 500 AN und
» BR und SchwbV wird zu Betrieb B mit 2800 AN und BR und SchwbV. SchwbV
» Betrieb A geht unter. Dann wird aus Betrieb B 2800 AN und BR und SchwbV
» Betrieb C 2800 AN und PR (muss gewähkt werden) und da rechtlich neuer
» Betrieb ist auch die SchwbV neu zu wählen.
Eine weitere Überlegung: Bleibt der bestehende Personalrat aus Betrieb B im Betrieb C bestehen, da sich ja das Arbeitsrecht nicht ändert>
lg
Silvia