Überleitung einer GmbH in einen Eigenbetrieb, Umwandlung in ein KU (Wahlen)
Hallo Silvia,
wenn der PR des Betrieb B auch ohne Neuwahl im Betrieb C bestehen bleibt und es im Betrieb B ein SchwbV gibt, bleibt diese auch ohne Neuwahl im Mandat. Ich gehe aber einmal davon aus, dass der Betrieb C rechtlich als neuer Betrieb gilt, dass dann dort der PR neu zu wählen ist, dann gilt dieses auch für die SchwbV.
Fazit, ist im Betrieb B eine SchwbV verliert die SchwbV das Mandat. Ich denke, Du bist die SchwbV des Betrieb A, also würdest Du das Mandat verlieren.
PS: Deine ersten Angaben waren etwas zu wenig/ unklar°.