Überleitung einer GmbH in einen Eigenbetrieb, Umwandlung in ein KU (Wahlen)

hackenberger, Sunday, 26.08.2012, 12:17 (vor 5169 Tagen) @ Silvia

Hallo Silvia,

wenn der PR des Betrieb B auch ohne Neuwahl im Betrieb C bestehen bleibt und es im Betrieb B ein SchwbV gibt, bleibt diese auch ohne Neuwahl im Mandat. Ich gehe aber einmal davon aus, dass der Betrieb C rechtlich als neuer Betrieb gilt, dass dann dort der PR neu zu wählen ist, dann gilt dieses auch für die SchwbV.

Fazit, ist im Betrieb B eine SchwbV verliert die SchwbV das Mandat. Ich denke, Du bist die SchwbV des Betrieb A, also würdest Du das Mandat verlieren.

PS: Deine ersten Angaben waren etwas zu wenig/ unklar°.


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