Teilnahme an Vorstellungsgesprächen (Allgemeines)

Carmen @, Wednesday, 14.09.2005, 11:50 (vor 6816 Tagen)

Hallo,

laut § 95 hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht, in alle Bewerbungsunterlagen Einsicht zu nehmen und an den Vorstellungsgesprächen teilzunehmen. Der AG hat die SBV in allen Angelegenheiten zu unterrichten.
Dieser Paragraph bezieht sich nur auf die Belange schwerbehinderter Bewerber
oder grundsätzlich auf alle Bewerber>
Aus meinen Unterlagen geht das nicht ganz klar hervor.
Und ich finde auch keine Gerichtsentscheidung darüber.
Kann mir jemand einen Anhaltspunkt geben>

Carmen


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