Teilnahme an Vorstellungsgesprächen (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 14.09.2005, 13:20 (vor 6815 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Carmen,

auf den sich hier ergebenen Rechtsanspruch einer Vergleichbarkeit/ eine Vergleichbarkeit des Handelns feststellen (aus § 81 SGB IX) zu können zu müssen, kann man auch in allen weiteren Vorgängen berufen. So dass man auch bei anderen Dingen vom AG verlangen kann auch z.B. bei Beförderungen/Höhergruppierungen/ Eingruppierungen in Unterlagen Nichtbehinderter einzusehen. Denn was bei der Begründung eine Beschäftigungsverhältnis Geltung hat, kann bei der weiteren Entwicklung nicht anders sein.

Ich möchte aber darauf hinweisen, dass dieses meine Meinung ist, ich auch so handele aber leider kam es hier noch nicht zu einer entschrechenden Rechtsentscheidung. Wurde offenbar noch nie entsprechend beklagt.


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