Schließung einer Abteilung (Kündigung)

hackenberger, Friday, 21.09.2012, 15:09 (vor 4243 Tagen) @ morgenröte

Hallo,

das Beste ist darauf zu achten, dass die Sozialauswahl richtig durchgeführt wird und auch eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz nicht möglich ist. Denn eine Kündigung muss immer das letzte bleiben.

Selbstverständlich auch, dass der AG die § 85 ff SGB IX beachtet.

Kontextlinks:
Die betriebsbedingte Kündigung

Die Sozialauswahl


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