Schließung einer Abteilung (Kündigung)

hackenberger, Friday, 21.09.2012, 16:23 (vor 4243 Tagen) @ morgenröte

Hallo,

» Der AG beruft sich auf dem Wegfall der Arbeitsplätze. Es kam die Aussage:
» " Wenn MA a)bleiben soll muss MA b) gehen!" Also der Personalstamm soll
» verkleinert werden.
» Heute erfahren wir, das eine MA in einer andere Abteilung kann und
» NUR Sie! Ich meine hier sollen die betroffenen
» Schwb erst garn nicht berücksichtigt werden.
Wie soll man den letzten Halbsatz verstehen>

Der AG MUSS hier eine Sozialauswahl beachten/durchführen. Der BR und die SchwbV sollten hier darauf achten, dass diese richtig erfolgt.

» Das IA wurde heute angeschrieben, ...und ich werde der Kündigung auf keinen
» Fall zustimmen.
Nehme vorzeitig mit dem IA Kontakt auf und bespreche dich mit diesem.

Du solltest vor allem prüfen, ob es eine Weiterbeschäftigung ggf gibt und dieses dann in der Stellungnahme genau beschreiben. Also wie und wo.


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