Schließung einer Abteilung (Kündigung)

hackenberger, Sunday, 23.09.2012, 18:46 (vor 4241 Tagen) @ morgenröte

Hallo,

hier handelt es sich rechtlich um eine betriebsbedingte Kündigung. Da ist eine Sozialauswahl Pflicht, dass sollten, nein müssten BR und SchwbV wissen.

Unterlässt der AG dieses, sollten BR und SchwbV dieses in ihren Widersprüchen darstellen und dem betroffenen AN dieses mitteilen, damit dieser sofort zum Fachanwalt gehen kann und eine Kündigungsschutzklage innerhalb der 3 Wochenfrist erheben.

Auch bei Abteilungsschließungen MUSS der AG eine Sozialauswahl beachten und durchführen. Es sind dann eben nicht nur die betroffenen AN, also die dieser Abteilung, in diese aufzunehmen in diese einzubeziehen.

Hier sollte der BR sich offenbar dringend fachliche Unterstützung holen.

Kontextlinks:
Welche Mitarbeiter sind in eine Sozialauswahl einzubeziehen>

In die Sozialauswahl einzubeziehende Arbeitnehmer – Vergleichsgruppe^

Kündigungsrecht


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion