Aussetzen der Beschlussfassung des BR bei 3 Tagesfrist (Kündigung)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Thursday, 15.09.2005, 15:16 (vor 6815 Tagen) @ VDS-SHDO

Frage:
Weiß der AG von dem Gleichstellungsantrag>>>
Wenn ja, dann wird der AG möglicherweise den § 90, Absatz 2a benennen.

Dieser trifft aber nicht für Gleichstellungsantrag zu.

Hierzu mal im Sozialportal http://www.sozialportal.de in der Rubrik Urteile in der Urteilsdatenbank nachschauen mit Suchwort: Kündigung, Gleichstellung

Lass dir den Gleichstellungsantrag vom AA bestätigen bzw. dir von der Betroffenen kopieren.

Wenn der AG trotz des Wissens des Antrags auf Gleichstellung kündigt, wird das ein schöner Arbeitsprozess, in dem er immer verliert.
Die Betroffene muß die Klagefrist dann unbegint einhalten!!!

Grüße
Jürgen Schmitt


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