Ablehnung Antrag auf Gleichstellung (Gleichstellung)

hackenberger, Thursday, 25.10.2012, 18:46 (vor 4207 Tagen) @ albarracin

Hallo,

ergänzend zu Wolfgang noch.

1 Die Gefährdung muss aus Gründen der Behinderung erfolgen
2 Die Gleichstellung muss einen positiven Ausgang der Situation zu mindest ermöglichen

Dieses alles muss glaubhaft dargestellt werden. Zumindest von.SBV und BR

Wenn aber der AG glaubhaft darstellten kann und SBV und BR dieses nicht wiederlegen können, dass bei einer Gleichstellung ein Erhalt der Beschäftigung möglich ist, gibt es hier keine Gleichstellung. Denn dann ist das Ziel also der gesetzliche Grund nicht gegeben.

Hier müsste also zu mindest die Aussagen des AG, dass keine behindertengerchte Beschäftigung möglich ist glaubhaft wiederlegt werden.

Fazit es muss ein geigneter Arbeitsplatz geben sein oder unter Nutzung des § 81 Abs 4 SGB IX geschaffen werden können. Das dieses nicht möglich ist hat der AG wohl glaubhaft dargelegt und es wurde nicht wiederlegt.

Auch wichtig, man muss immer beachten, dass die Krankheitsfehltage hier welche man als Grund einbringt mit der Behinderung im Zusammenhang stehen. Es gab mal eine Klage da wurden die Krankheitsgruende nicht anerkannt weil es keine Gründe waren welche im Feststellungsbescheid mit aufgeführt waren. Es ging damals aber nicht um Gleichstellung sondetn ein anderes Thema im Zusammhang mit der Schwerbehinderung.


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