Druck durch die Krankenkasse (Rente / Pension / ATZ)
Hallo Ingo,
» Ich denke schon das wir hier als SBV in den Betrieben hinweisen sollten,
» das die Krankenkasse im Namen der Mitglieder den Rentenantrag stellen
» dürfen und das wir die Fristen beachten sollten.
Bitte mich hier nicht falsch verstehen!
Hinweisen JA! Aber allergrößte Vorsicht bei Beratungen!
Also Hinweis und Beratung sind zwei riesengroße Unterschiede.
PS: Die Aufgaben der SchwbV ergeben sich aus § 95 SGB IX. Dieses sollte man beachten, auch weil der AG bei anderen Tätigkeiten berechtigt auch negativ handeln kann, wenn Arbeitsversäumnisse oder Kosten entstehen.
Kontextlink:
Was macht die Schwerbehindertenvertretung>