Druck durch die Krankenkasse (Rente / Pension / ATZ)

hackenberger, Thursday, 01.11.2012, 10:07 (vor 4203 Tagen) @ ingo

Hallo Ingo,

» Ich denke schon das wir hier als SBV in den Betrieben hinweisen sollten,
» das die Krankenkasse im Namen der Mitglieder den Rentenantrag stellen
» dürfen und das wir die Fristen beachten sollten.
Bitte mich hier nicht falsch verstehen!

Hinweisen JA! Aber allergrößte Vorsicht bei Beratungen!

Also Hinweis und Beratung sind zwei riesengroße Unterschiede.

PS: Die Aufgaben der SchwbV ergeben sich aus § 95 SGB IX. Dieses sollte man beachten, auch weil der AG bei anderen Tätigkeiten berechtigt auch negativ handeln kann, wenn Arbeitsversäumnisse oder Kosten entstehen.

Kontextlink:
Was macht die Schwerbehindertenvertretung>


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