HILFE ! Gdb Antrag auf Erhöhung abgelehnt (Gleichstellung)

Andrea, Kempten, Friday, 23.09.2005, 08:48 (vor 6798 Tagen) @ Maurice

Hallo,
zusammenfassend kann ich Dir eigentlich nur raten
a) Widerspruch einzulegen, in dem Du auch die Verspätung begründest. Im übrigen ist eine rechtliche Unterstützung durch den VdK nie das Schlechteste.
Äußere in dem Widerspruch nicht nur die Diagnose, sondern beschreibe genau, wie Dich die Bewegungseinschränkungen und Schmerzen im Alltag beeinträchtigen. Mit Alltag meine ich nicht die Arbeit, sondern was Du in Deinem persönlichen Umfeld nicht mehr so machen kannst wie früher. Zum Beispiel: Tätigkeiten im Haushalt wie Heben von Bierkästen oder Tragen von Einkaufstaschen, Wäschekörben. Sonstige handwerkliche Tätigkeiten, die mit Bücken, Stehen, heben, sitzen verbunden sind. Längeres Autofahren, längere Reisen seit den Schmerzzuständen nicht mehr möglich oder nur noch eingeschränkt, verbunden vielleicht mit langen Ruhephasen oder nur mit Begleitung/Entlastung möglich. Längeres Stehen und Sitzen (z.b. keine Kino-bzw. Theaterbesuche mehr, Konzerte, Fußballspiele usw.) erschwert. Kein Sport mehr, Folge Ausgleich zum Beruf fehlt und Einschränkungen bei soz. Kontakten, ggf. zunehmend Gewichtsprobleme. Eventuell Unverträglichkeiten von den Medikamenten (zusätzliche Magenprobleme, Konzentrationsschwierigkeiten uvm.) Schlafstörungen, psychischen und physische Erschöpfungszustände durch unzureichenden Schlaf, ggf. auch Depressionen, Einschränkungen bei sozialen Kontakten, Partnerschaftsproblemen und vieles mehr. Die Palette ist lang, wenn man sich mal Gedanken darüber macht, was anders ist zum Istzustand im Vergleich zum Stand vor den Beschwerden. Denk einfach mal drüber nach, was Dich so nervt und belastet, mach Dir Stichpunkte und dann beschreibe es. Diesen Beizettel legst Du dem Widerspruch bei und informierst gleichzeitig deine behandelnden Ärzte und sprich mit denen darüber.
b) Natürlich Akteneinsicht beantragen, damit Du genau weißt, was von den Ärzten geschrieben worden ist. Sollte da was fehlen, kannst Du zum Widerspruch noch was nachfügen und das Versorgungsamt auf die Fehler hinweisen. Kannst das aber auch alles vom Vdk machen lassen. Vielleicht bist auch in einer Gewerkschaft, da gibts auch oft gute Leute, die das Metier beherrschen, frag nach.
c) Der Arbeitgeber ist, wie auch Traute schon beschrieben hat, zur Prävention und zum Eingliederungsmanagement verpflichtet, §84! Wie Du es geschildert hast, hat er überhaupt nichts getan. Geh auf Deine Schwerbehindertenvertretuzng und Betriebsrat zu und weise Sie auf das Versäumnis hin, auch Dein Betriebsarzt müßte hier tätig werden. In so einem großen Betrieb muß eine Versetzung möglich sein oder der Arbeitsplatz wird so mit technischen Hilfsmittel ausgestattet, dass Du keine Probleme mehr hast. Setze Dich ggf. auch mit der Krankenkasse, der LVA bzw. Bfa in Verbindung und frage nach Förderung nach. Sollte Deine SChwerbehindertenvertretung nicht wissen was sie tun soll, soll sie sich mal mit dem zuständigen Integrationsamt in Verbindung setzen, die steht mir Rat und Tat zur Seite.

Mehr weiß ich im Moment leider auch nicht, hoffe aber, dass Du einen Weg findest und wünsche Dir alles Gute. Gruß Andrea


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