HILFE ! Gdb Antrag auf Erhöhung abgelehnt (Gleichstellung)

Biggi0001, Thursday, 17.11.2005, 22:39 (vor 6742 Tagen) @ chef

nochmal diesen Thread hochhol

Bezugnehmend auf mein Statement vom September diesen Jahres wollte ich noch folgendes "Update" hinzufügen.

Auf Bernhards Rat hin habe ich kurze Zeit abgewartet und einen Neuantrag auf Eintragung des Merkzeichens "G" gestellt - mit dem seinerzeit erwähnten Procedere. Das Merkzeichen "G" wurde dieses Mal auch anerkannt und eingetragen.

Die Sachlage war folgende:

Der ursprünglich im August 2004 gestellte Antrag auf Schwerbehinderung wurde mit einem GdB von 50 und MZ "RF" abgefunden. Der erfolgte Widerspruch brachte den GdB auf 100, das MZ "RF" blieb - aber das Merkzeichen "G" wurde nicht anerkannt.

Die Erfahrung eines Bekannten, der im Grunde die selbe Ausgangslage hatte und seinen Abhilfebescheid nur teilweise annehmen wollte (nämlich den neuen GdB akzeptieren, jedoch der Nicht-Anerkennung des MZ "G" widersprechen), brachte mich darauf, den Abhilfebescheid erst mal zu akzeptieren. -- Mein Bekannter wurde nämlich nach gerichtlicher Entscheidung nach Aktenlage kurzerhand wieder auf den Ursprungs-GdB(!) zurückgestuft und kann jetzt wieder von vorne anfangen.

Auf Bernhards Rat hin habe ich nach kurzer Zeit dann einen Neuantrag auf Eintragung des Merkzeichens "G" gestellt - und das MZ wurde anerkannt.

Zwar ist mir die Logik in diesem nicht 100%ig klar, aber der dringende Rat ist: Nicht locker lassen, ggf. nochmals die Ärzte durchlaufen und diese auf jeden Fall über die eigenen Beeinträchtigungen (am besten schriftlich) des täglichen Lebens in allen Bereichen auf dem Laufenden halten, speziell im schwebenden Verfahren.

Die Docs haben zwar ihre Diagnosen gestellt, aber immer wenig Zeit und können sich oft auch nicht vorstellen, in wie weit eine Behinderung eine Beeinträchtigung des täglichen Lebens (privat u. beruflich) darstellt. Jedoch soll ein ärztliches Gutachten genau dieses vermitteln.

Damit das geschieht, solltet ihr den Docs eine ausführliche Beschreibung der Auswirkungen Eurer Beeinträchtigungen zeitgleich mit dem Antrag auf Schwerbehinderung/Verschlimmerung zur Verfügung stellen. Damit helft ihr den Docs und vor allem Euch selbst - denn ich habe mittlerweile einige Unterlagen gesehen, wo das ärztliche Gutachten fast nur aus einer Aufreihung von Diagnosen bestand.

Wichtig ist aber IMMER die Auswirkung auf das tägliche Leben in jeder Hinsicht - und das kennt jeder Betreffende am allerbesten selber, und nur er!

Liebe Grüße,
Biggi0001


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