Kündigungsschutz Stufenvertretung K-SBV (Stv.) (Kündigung)

Jensen, Bayern, Tuesday, 18.12.2012, 16:17 (vor 4155 Tagen)

Hallo in die SBV-Runde,

nun komme ich nach längerer Zeit mal wieder mit einer ganz speziellen Fragestellung in unser Forum und ich bin gespannt auf eingehende Antworten:

Bei uns im Unternehmen gibt es eine Konzernschwerbehindertenvertretung (aufgrund der Struktur direkt gewählt von den örtlichen Schwerbehindertenvertretungen). Bei dieser Wahl wurde ich damals gewählt. Alle anderen Schwerbehindertenvertreter wurden dann ordnungsgemäß zu StellvertreterInnen gewählt.

Soweit so schön.

Bei dieser Wahl wurde damals eine hochgeschätzte Kollegin zu meiner 1. Stellvertreterin gewählt. Die Kollegin entstammt einem Tochterunternehmen. Dieses Unternehmen gehörte vor der BR-Wahl 2010 einem Gemeinschaftsbetrieb an. Bis 2010 war die Kollegin dort gewählte Schwerbehindertenvertrauensfrau. Nach der Abspaltung ihres Betriebes schaffte dieser Betrieb das Quorum von 5 Schwerbehinderten nicht mehr und konnte so keine eigene SBV mehr wählen. Damit war ihre „örtliche Schwerbehindertenvertretung“ futsch.

Da wir aber auf das „Know How“ nicht verzichten wollten und natürlich aufgrund des gewachsenen Vertrauensverhältnisses die betroffenen KollegInnen auch weiterhin zu ihr gehen wollten und sollten, wurde sie von uns Wahlberechtigten zur 1. stellvertretenden Konzernschwerbehindertenvertrauensfrau gewählt.

Auch das ist alles rechtlich einwandfrei.

Nun meine Frage:
Besteht aufgrund des Amtes als (1. Stellvertretende) KonzernschwerbehindertenvertreterIn ein besonderer Kündigungsschutz nach §96 III SBG IX> In diesem Paragraphen ist immer nur vom örtlichen SBV die Rede. Gibt es hier Urteile oder liege ich einfach im § falsch>

Nach meinem Rechtsverständnis gilt der Kündigungsschutz auch für SBV-Stufenvertretungen nach § 97 Abs. 7 in Verbindung mit § 96 Abs. 2 SGB IX entsprechend, soweit Sie diese Amt ausübt.

Seht Ihr das im Forum ähnlich> Hat vielleicht der eine oder andere Erfahrungswerte in so einem Fall>

Hintergrund ist, dass man seitens des AG derzeit den Versuch unternimmt, sie in einen anderen Bereich abzuschieben (was letztendlich ja eine Änderungskündigung zur Folge hätte; was aber meines Erachtens, wie beschrieben, nicht geht).

Viele Grüße und vielen Dank für Eure Antworten,
Jensen
PS: Ich wünsche allen Lesenden auf diesem Wege schöne Weihnachten und ein gutes und gesundes Jahr 2013.


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