Kündigungsschutz Stufenvertretung K-SBV (Stv.) (Kündigung)

hackenberger, Tuesday, 18.12.2012, 16:43 (vor 4155 Tagen) @ Jensen

Hallo Jensen,

auch hier schafft ein Blick ins Gesetz, ins SGB IX Klarheit ;-)

Hier § 97 Abs. 7 SGB IX
(7) § 94 Abs. 3 bis 7, § 95 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2, 4, 5 und 7 und § 96 gelten entsprechend, § 94 Abs. 5 mit der Maßgabe, dass die Wahl der Gesamt- und Bezirksschwerbehindertenvertretungen in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. Januar, die der Konzern- und Hauptschwerbehindertenvertretungen in der Zeit vom 1. Februar bis 31. März stattfindet.

Weiter auch bei den Stufenvertretungen handelt es sich um Vertrauenspersonen. Auch dieses ist so im SGB IX vermerkt.

§ 97 Abs. 5 SGB IX
(5) Für jede Vertrauensperson, die nach den Absätzen 1 bis 4 neu zu wählen ist, wird wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt.

Daher, bitte nicht immer nur 1 Paragraph lesen

» PS: Ich wünsche allen Lesenden auf diesem Wege schöne Weihnachten und ein
» gutes und gesundes Jahr 2013.
Danke!

Diesen Wünschen schließe ich mich gerne an.


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