Bürostuhl und Zuschuss von VZ auf TZ (Hilfsmittel)

hackenberger, Friday, 01.02.2013, 11:59 (vor 4108 Tagen) @ Jensen

Hallo Jensen,

leider ist nicht angegeben, ist es eine Schwerbehinderte>

Hinweis: Grundsätzlich ist immer erst der AG zuständig für die Ausstattung des Arbeitsplatzes.

Also, bezahlt wird stets nur die geleistete Arbeitszeit. Also wenn man auf Teilzeit geht, egal aus welchem Grund, wirkt sich dieses negativ auf den Lohn aus.

Sofern ein Schwerbehinderter aus Gründen der Behinderung Leistungseinschränkungen hat, kann der AG hierfür ggf Mittel aus der SchwbAV beantragen. Also bei gleicher Stundenzahl weniger Leistung aus Gründen der Behinderung erbringen können.

Die RV ist Leistungsträger, wenn ohne diese Leistungen die Verrentung droht. Also zur Abwehr einer Verrentung.


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