Bürostuhl und Zuschuss von VZ auf TZ (Hilfsmittel)

hackenberger, Sunday, 03.02.2013, 13:31 (vor 4107 Tagen) @ sandunika

Hallo,

vor der Beantragung einer Erwerbsminderungsrente sollte man sich gut beraten lassen. Denn sie kann sich auch ggf negativ für die Zukunft die Beschäftigung und das dauerhafte Einkommen auswirken.

Der zuständige Kostenträger für Arbeitsmittel und Büroausstattung ist IMMER der AG. Bei Schwerbehinderten hat dieser dann auch u.a. den § 81 Abs 4 SGB IX zu beachten.

Ggf kann dann der AG für die behinderungsbedingten Mehrkosten Fremdmittel odrr Förderungen in Anspruch nehmen.

Hier kann es dann unterschiedliche Leistungsträger geben, IA. DRV oder KK aber ggf auch Landesmittel


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