Bürostuhl und Zuschuss von VZ auf TZ (Hilfsmittel)
Hallo Jensen,
wenn die AN schwerbehindert ist, kannst Du das TzBfG in die Tonne treten, denn dann zählt für Teilzeit allein der (rechtlich stärkere) Anspruch des § 81 Abs. 5 SGB IX.
Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeitszeit reduziert, gibt es außer Rente für Teilerwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit keine finanzielle Kompensationsmöglichkeit.
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&Tschüß
Wolfgang