Bürostuhl und Zuschuss von VZ auf TZ (Hilfsmittel)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 03.02.2013, 16:57 (vor 5008 Tagen) @ Jensen

Hallo Jensen,

wenn die AN schwerbehindert ist, kannst Du das TzBfG in die Tonne treten, denn dann zählt für Teilzeit allein der (rechtlich stärkere) Anspruch des § 81 Abs. 5 SGB IX.

Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeitszeit reduziert, gibt es außer Rente für Teilerwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit keine finanzielle Kompensationsmöglichkeit.

--
&Tschüß

Wolfgang


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