Frage nach Art der Behinderung (Fragen zu einer Behinderung)

SBV LWK ⌂, Rheinland-Pfalz, Monday, 04.02.2013, 11:43 (vor 4105 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

Danke für die Info.
Aus dem von ihnen angegebener Textpassage folge ich, dass es zulässig ist, konkret nach der der Art der Schwerbehinderung zu fragen... und eigentlich sogar zwingend notwendig, um eine Benachteiligung zu vermeiden.

"Die konkrete Frage muss lauten, ob der Stellenbewerber an gesundheitlichen, seelischen oder ähnlichen Beeinträchtigungen leidet, die seine Eignung zur Verrichtung der beabsichtigten vertraglichen Tätigkeit infrage stellt."

Gruß Jörg


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