Frage nach Art der Behinderung (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Monday, 04.02.2013, 12:06 (vor 4105 Tagen) @ SBV LWK

Hallo Jörg,

» Danke für die Info.
Bitte!

» Aus dem von ihnen angegebener Textpassage folge ich, dass es zulässig ist,
» konkret nach der der Art der Schwerbehinderung zu fragen... und eigentlich
» sogar zwingend notwendig, um eine Benachteiligung zu vermeiden.
Schade, hast Du wohl total falsch verstanden! :-(
Denn die Frage ist eben NICHT zulässig und mss auch nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Richtig ist, dass der AG fragen darf:
Die konkrete Frage muss lauten, ob der Stellenbewerber an
gesundheitlichen, seelischen oder ähnlichen Beeinträchtigungen leidet, die eine Eignung zur Verrichtung der beabsichtigten vertraglichen Tätigkeit
infrage stellt.

Also neutral unabhängig von einer Behinderung!

Eine Frage nach der Schwerbehinderung, ist idR ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen das AGG, wenn der Bewerber dann später abgelehnt wird.

Lese auch einmal [link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=13980]hier![/link]

Gute Beitrage zum Thema:

Frage nach der Schwerbehinderung beim Einstellungsgespräch zulässig>

Darf der Arbeitgeber nach einer Schwerbehinderung fragen


PS: Der Grad der Behinderung (GdB) wird schin bewusst und berechtigt seit vielen Jahren nicht mehr in Prozent (%) angegebn/ausgedrückt. Nur noch in GdB xy. Gerade wir als Interessensvertreter (SchwbV) sollten dieses bitte beachten. Ganz besonders wegen der Gründe die zu dieser nderung geführt haben. Das Thema hatten wir hier ja mehrfach.


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