Teilnahme an Konferenz SBV (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Tuesday, 05.03.2013, 13:06 (vor 4074 Tagen) @ blühmchen

Hallo,

hier ist von der SchwbV auch zu beachten, der AG muss NUR für Schulungen/ Konferenzen usw freistellen und die Kosten übernehmen, wenn diese für die Mandatserfüllung NOTWENDIG sind. Also das Wissen ggf nicht auch andere zumutbare Weise erlangt werden kann.

Aus dem Beitrag geht nicht hervor, wer hier Veranstallter ist. Auch die NOTWENDIGKEIT kann man nun nicht erst einmal erkennen.

Daher bei solchen Konferenzen, die Frage Veranstallter/Inhalt und zwingende Notwendigkeit der Teilnahme.

Dieses gilt nicht für Versammlungen der GSchwbV/KSchwbV wenn diese als Teilnhmer die SchwbV ansprechen, also gem. § 95 Abs. 6 SGB IX).

Hier ist auch zu ein aktuelles Urteil des BAG zu beachten BAG, Beschluss v. 18.01.2012 - 7 ABR 73/10

Auszug:
Das Bundesarbeitsgericht unterscheidet also zwischen der Vermittlung sog. Grundkenntnisse und anderer Schulungsveranstaltungen. Durch die Vermittlung von Grundwissen soll das Betriebsratsmitglied erst in die Lage versetzt werden, seine sich aus der Amtsstellung ergebenden Rechte und Pflichten ordnungsgemäß wahrzunehmen. Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann.

Man muss feststellen, dass auch hier die Rechtssprechung nicht mehr ganz so positiv ist wie vor Jahren. Denn hier ging es ja sogar um ein Seminar beim BAG, Thema aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht und die Seminarer sind idR Richter des BAG.

Fazit: Sofern der AG hier "nur" wissen möchte was ist der Inhalt und wer ist Veranstalter, sollte man dieses dem AG mitteilen, damit der eben nicht grundsätzlich die Notwenigkeit anzweifelt und man dann ggf den Rechtsweg in Anspruch nehmen muss.


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