Teilnahme an Konferenz SBV (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Thursday, 14.03.2013, 15:41 (vor 4065 Tagen) @ blühmchen

Hallo,

immer daran denken. Nicht mit ggf ungeschickten Gesprächen und Forderungen sich das Leben und das Mandat selber schwer machen.

Auch Nice-to-have zählt hier nicht ;-)


Hier noch einige Auszüge aus dem Knittelkommentar.

Die Vermittlung von Kenntnissen, die für die Tätigkeit nur nützlich sind, genügt nicht. (vgl. BAG Beschluss vom 19. Juli 1995 – 7 ABR 49/94 = EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 126 für die Schulung von Betriebsräten; LAG Hamm Beschluss vom 13. Januar 2006 – 10 TaBV 65/05 = NZA-RR 2006, 249).

Schulungsveranstaltungen, die nur teilweise dem konkreten und aktuellen Interesse der Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung notwendigerweise dienen, können im Einzelfall insgesamt als nicht erforderlich angesehen werden.

Aber, wende Dich einmal an Verdi, sofern Du Mitglied bist, dass die ggf bei solchen Maßnahmen diese besser/geeigneter aussschreiben. Also in der Ausschreibung sich auch gezielt an SchwbV richten.

Verdi sollte hier dann diese Maßnahmen analog des § 37 Abs. 7 BetrVG für SchwbV mit Bezug auf das SGB IX ausschreiben. Leider haben wir im SGB IX nicht diesen besonderen § der hier die Rechte analog § 37 Abs. 7 BetrVG bildet.

Der § 96 Abs. 4 SGB IX ist der analoge § des § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Abs 7 des § 37 BetrVG gibt den BR weitergehende Ansprüche auf Schulungen/Maßnahmen


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