Teilnahme an Konferenz SBV (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Thursday, 14.03.2013, 15:33 (vor 4065 Tagen) @ blühmchen

Hallo,

hier sehe ich den AG im Recht. Denn, ja die SchwbV hat einen Anspruch auf Grundschulung im BerVG/PersVG.

Doch hier geht es um eine Fachkonferenz für Arbeitsrecht. Also eine sehr weitergehende Fachkonferenz welche ein erkennbares größeres Fachwissen voraussetzt.

Also eine Fachkonferenz welche sich an BR richtet.

Dieses auch, weil das BAG, Beschluss v. 18.01.2012 - 7 ABR 73/10, erst kürzlich entschieden hat, dass sogar BR-Mitglieder keinen grundsätzlichen Anspruch auf den Besuch eines Seminars zum Thema "Aktuelles Arbeitsrecht" beim BAG haben. Dieses obwohl dort die Teamer BAG Richter sind und auch stets eine Teilnahme einer BAG Sitzung beinhaltet.

Fazit: Also, wohl keine Chance weil auch kein Rechtsanspruch! Auch die nun von Dir eingestellten Inhalte, wende sich eigentlich an BR. Denn zu den Aufgaben des BR gehört die Umsetzung des allgemeinen Arbeitsrechtes im Berieb im Rahmen ihrer Aufgaben lt. BetrVG.

Die SchwbV ist zuständig für die Umsetzung der besonderen (zustzlichen) Rechte der Schwbs lt. SGB IX.


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