Integrationsrichtlinien Hessen - dienstliche Beurteilung von Schwerbeh. (Lektüre / Gesetze)

Niko, Hessen, Wednesday, 17.04.2013, 07:58 (vor 4027 Tagen)

Hallo,
bin neu hier und habe gleich ein Problem.
Es geht um eine Stellenausschreibung in einer Landesbehörde in Hessen,
ein Schwerbehinderter Beamter hat sich beworben, es steht eine Anlassbeurteilung an, und der schwerbehinderte Kollege bezieht sich auf die "Richtlinien zur Integration und Teilhabe schwerbehinderter Angehöriger der hessischen Landesverwaltung", genauer "IV. Dienstliche Beurteilung/Mitarbeitergespräch", vor allem Absatz 2. und 3.

Integratinsrichtlinien Hessen

Ich soll als SBV eine Stellungnahme abgeben (Abs. 3) Die Frage ist, muss die Stellungnahme vor dem Beurteilungsgespräch abgegeben werden über die "Verwendungsfähigkeit des SB", oder danach, "ob nach Ansicht der SBV alle schwerbehinderungsrelevanten Sachverhalte in der Beurteilung berücksichtigt wurden">


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