SBV muß zur konstituierenden Sitzung des BR eingeladen werden (Sitzung)

micha, Rheinland/Pfalz, Friday, 05.07.2013, 13:22 (vor 3978 Tagen) @ Wolfgang E.

Hallo zusammen,
wollte dieses Thema noch mal "aufwärmen".
Bei der konstituierenden Sitzung unseres PR's (bei uns LPersVG Rheinland-Pfalz) wurde ich als SBV und gleichzeitig GSBV gebeten den Raum zu verlassen.
Ich habe gesagt, dass ich ein Teilnahmerecht hätte und die konstituierende Sitzung nur unter Protest verlassen würde. Was ich dann auch getan habe.
Im nachhinein habe ich mitbekommen, dass in dieser konstituierenden Sitzung sogar Beschlüsse gefasst wurden. Es wurden die Beschlüsse über die Freistellung des/der Vorsitzenden gefasst.
In der konst. Sitzung hätten jedoch diese Beschlüsse nicht gefasst werden dürfen sondern in der dann anschl. ordentlichen PR Sitzung (die aber nicht stattgefunden hat). (Und zu der mam mich hätte einladen müssen...!!!)
Ich habe nun Feststellungsklage bei Gericht eingereicht. Es soll festgestellt werden, dass der Ausschluß rechtswidrig war. Zusätzlich überlege ich mir ob hier an den Vorsitzenden des Wahlvorstands auch noch eine Klage wegen Mandatsbehinderung angestrebt werden sollte. Wie denkt ihr darüber>
LG

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Gruß Micha


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