SBV muß zur konstituierenden Sitzung des BR eingeladen werden (Sitzung)

hackenberger, Monday, 23.09.2013, 20:34 (vor 4776 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

1. es bedarf hier dieser Fesstellung nicht mehr, denn es gibt Urteile welche das Teilnahmerecht festgestellt haben.

Ich habe ja erwähnt was hier hätte unternommen werden müssen. Zugang per E-Verfügung sichern. Dieses hätte Sinn gehabt und ein Ergebnis erbracht.

2. Was außer einer Bestätigung, dessen was per Urteil schon festgestellt wurde, soll es bringen>

3. Geanu aus solchen Gründen wurden Verfahren, auch sogar Klagen betreffend Wahlen eingestellt. Also kein Grund der Feststellung mehr.

Ist auch verständlich. Denn die Gerichte sind überlastet. Warum dann also Gerichte mit Verfahren welche keine nicht schon bekannte Fakten/ Ergebnisse mehr bringen können belasten> Bin hier also voll bei der Richterin. Besonders auch, weil die Fesstellung des Rechtsverstoßes folgenlos bliebe. Denn die Sitzung und Wahlen/Beschlüsse sind rechtsgültig und es gibt für das Verhalten keine Strafvorschrift im SGB IX.

Weiter, "micha" kann ja auf was ich schon hingewiesen habe, sofern der Wahlvorstandsvorsitzende Beamter ist, das Thema via Diziplinarverfahren angehen. Das was wann wie hatte ich ja in einem Beitrag beschrieben. Findet man via Suchfunktion.

Letztlich, solches kann dann sogar dazu führen, dass hier dann die Richterin warum auch immer gegen die VPSchwb entscheidet. Dann hätten wir eine allen schadendes Urteil für die Zukunft. Denn dann berufen sich alle auf diese negative Entscheidung.


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