SBV muß zur konstituierenden Sitzung des BR eingeladen werden (Sitzung)

Heinrich, Tuesday, 13.05.2014, 15:02 (vor 3658 Tagen) @ micha

» Es wurde beim Arbeitsgericht verhandelt...

Hallo Micha,

wieso denn Arbeitsgericht statt Verwaltungsgericht> Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach sollen für derartige Streitsachen jedenfalls im öffentlichen Dienst alleine die Verwaltungsgerichte zuständig sein:

"Der Antrag ist zulässig, insbesondere ist er zutreffend beim Verwaltungsgericht gestellt. Vorliegend geht es nicht um einen Rechtsstreit der Schwerbehindertenvertretung gegen die Dienststelle oder andere Beteiligte wegen der Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 4 SGB IX, für den nunmehr die Arbeitsgerichte zuständig wären, sondern um einen innerorganisatorischen Streit zwischen einem Mitglied des örtlichen Personalrats und dem seinerzeitigem Wahlleiter bei der konstituierenden Sitzung um die Auslegung von § 40 Abs. 1 Satz 1 BPersVG. Dafür ist die Fachkammer für Personalvertretungsangelegenheiten des Bundes beim Verwaltungsgericht Ansbach zuständig."
VG Ansbach vom 19.04.2005, AN 7 P 04.00739

Frage: Mit welchem Ergebnis endete eigentlich damals Dein Feststellungsverfahren beim unzuständigen Gericht> Wurde denn 2013 der "Organstreit" vom ArbG nicht an das allein zuständige Verwaltungsgericht verwiesen>


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