Gleichstellung neu ?. (Gleichstellung)

hackenberger, Wednesday, 07.08.2013, 21:47 (vor 3921 Tagen) @ Tutter64

Hallo,

es ist hier nicht so, dass die SchwbV etwas beweisen, belegen muss sondern der AG wenn er so handeln möchte.

Man müsste hier einmal in den Feststellungsbescheid schauen ob es dort Bestimmungen/ Aussagen zur Feststellung bzw Verpflichtungen der Meldung an die AfA gibt.

Ich muss eingestehen, diese Fragestellung ist neu für mich. Ich würde bei der Behörde anfragen welche die Gleichstellung zuerkannt hat. Das ist meistrns der einfachste Weg.


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