Gleichstellung neu ?. (Gleichstellung)

hackenberger, Thursday, 08.08.2013, 10:02 (vor 3921 Tagen) @ zicko

Hallo zicko,

Danke, da ich ja im Unruhestand bin habe ich nicht mehr solche Einsichten in bestehende Bescheide. Doch es deckt sich mit meinem Verständnis der Gleichstellung.

Es hat sich ja auch nichts an den Gründen welche zur Gleichstellung führten geändert. Gleichgestellt werden Behinderte mit einem GdB von mind. 30 und weniger als 50 sofern aus Gründen der Behinderung die Beschäftigung gefährdet ist. Es spielt also keine Rolle, ob ein GdB von 30 oder 40 gegeben ist.

Weise also die Personalabteilung darauf hin, dass immer noch ein Bescheid über die Zuerkennung der Gleichstellung vorliegt. Der AG dann ggf seine Sicht mit entsprechender Rechtsgrundlage belegen muss.

Sollte der AG und der SB der Personalsrelle hier doch anders handeln, also die Gleichstellung missachten, beide rechtliche Probleme bekommen können. Einmal wegen Missachtung der Rechte der SchwbV beim Thema Beteiligung, wie u.a. Beschlußverfahren oder Bußgeld gem. § 156 Abs. 1 SGB IX. Aber auch ggf vom Betroffenen wegen Verstoß gegen seine Rechte. Weiter es ein berechtigtes Indiz für einen gegen das AGG mit allen Folgen für den AG und ggf den ausführenden SB sein kann.

Weiter aber auch beim solchen Problemen immer sofort auch den BASchwb § 98 SGB UX einbinden und diesen auf seine Pflichten und persönlichen Folgen für ihn hinweisen.


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