Gleichstellung neu ?. (Gleichstellung)

zicko, Bayern, Thursday, 08.08.2013, 09:20 (vor 3921 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

ich habe mal in einem Gleichstellungsbescheid nachgelesen.
Dort steht wörtlich unter dem Kapitel Mitteilungspflicht:
"Die tatsächlichen und die rechtlichen Voraussetzungen, die der Gleichstellung zugrunde liegen, können sich ändern. Sie werden gebeten, solche Veränderungen unverzüglich mitzuteilen. Hierzu zählen insbesondere: Aufhebung/Widerruf des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes und Änderungen des Grades der Behinderung durch das Versorgungsamt auf weniger als 30 oder 50 und mehr."
Ergo:
GdB-Erhöhung von 30 auf 40 keine Mitteilungspflicht an die Agentur für Arbeit, Gleichstellungsbescheid gilt unverändert.

Schöne Grüße
zicko


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