Zuständigkeit der SchwBV (Leih- bzw. Zeitarbeit)

Antonio @, Freising, Wednesday, 26.10.2005, 00:28 (vor 6766 Tagen)

Liebe Kollegen,
ich bin SchwBV und die Personalleiterin hat mir die neueste Liste der bei uns eingestellten SchwB ausgehändigt. Mir ist aufgefallen, dass einige bei uns beschäftigte SchwB nicht draufstehen. PL meinte, ich sei für diese nicht zuständig, da sie "nur" bei uns arbeiten, aber der WfbM angehören und von dort finanziert werden, also an uns "ausgeliehen" sind. Die WfbM gehört zum selben Träger, ist aber eine eigene Firma mit eigenem Betriebsrat. Da es in SGB IX § 94, 2 heisst, dass alle im Betrieb beschäftigten die SchwBV wählen dürfen, schließe ich analog, dass ich dann auch für diese zuständig bin. Kann mir bitte jemand einen Rat geben, wie ich das handhaben soll>
Vielen Dank
Antonio


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