Zuständigkeit der SchwBV (Leih- bzw. Zeitarbeit)
Liebe Andrea, lieber Bernhard,
vielen Dank für Eure Antworten, ich denke, ich komme damit weiter. die Anregung mit dem Kommentar nehme ich gerne an und werde ihn gleich anfordern.
Schönes Wochenende
Antonio